Führerschein - FE Klassen

PKW Personenkarftwagen

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz

außerdem dürfen Anhänger bis 750 kg z.G. mitgeführt werden oder eine Zugkombination, bei der die z.G. des Zugfahrzeuges + z.G. Anhänger nicht größer als 3.500 kg sein darf und die z.G. des Anhängers nicht größer sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges.

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre (beim begleiteten Fahren mit 17)

außerdem darf man mit der Fahrerlaubnisklasse B auch Fahrzeuge der Klassen L und M fahren; 2 Jahre Probezeit ab Erteilung, bei Vorbesitz Klasse A1 gilt diese ab Erteilung Klasse A1

Klasse BE

Züge mit

- einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist oder
- einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn zusammen mit der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges der Grenzwert von 3.500 kg überschritten wird.

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre (beim begleiteten Fahren mit 17)

Voraussetzung ist, dass die Klasse B bereits erteilt ist oder die theoretische und praktische Prüfung Klasse B bereits bestanden ist, bevor man die Prüfung Klasse BE ablegen darf.

Zweiräder Motorräder und mehr

Mofa

einspurige, einsitzige Fahrzeuge mit max. 25 km/h bbH und max. 50 ccm3

Mindestalter 15 Jahre; nur theoretische Prüfung

Klasse M

2-rädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm3 und 45 km/h bbH.

Mindestalter 16 Jahre

Klasse A1

Krafträder bis 125 ccm3 und max. 11 KW

-> bis zum 18. Geburtstag müssen diese Fahrzeuge auf 80 km/h gedrosselt sein, danach darf man sie offen fahren

Mindestalter 16 Jahre

außerdem darf man mit der Klasse A1 auch Fahrzeuge der Klasse M fahren; 2 Jahre Probezeit ab Erteilung

Klasse A (begrenzt)

Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm3

oder über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die in der Leistung beschränkt sind bis 25 KW und die je Kg Leergewicht max. 0,16 KW (Leistung/ Leermasse) haben dürfen.

Mindestalter 18 Jahre

bei Ersterwerb 2 Jahre Probezeit ab Erteilung, nach 2 Jahren automatisch Klasse Adirekt ohne Leistungsbegrenzung, ohne neue Antragsstellung.

Mit Klasse A begrenzt darf man auch Fahrzeuge der Klassen A1 und M fahren

Krafträder auch mit Beiwagen, über 50 ccm3 oder über 45 km/h bbH, ohne Leistungs- begrenzung

Mindestalter 25 Jahre

Mit der FE-Klasse Adirekt darf man auch Fahrzeuge der Klassen A1 und M fahren

Sonderfahrzeuge

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h bbH, mit Anhängern bis 25 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

Mindestalter 16 Jahre

mit Sondergenehmigung ab 14 Jahren möglich

Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhänger -> Bis zum 18. Geburtstag müssen diese Fahrzeuge auf 40 km/h begrenzt sein.

Mindestalter 16 Jahre

man darf mit der Klasse T auch Fahrzeuge der Klassen L, M und S fahren

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Bis 45 km/h bbH und max. 50 ccm3 bei Benzinmotoren. Maximale Leistung nicht mehr als 4 KW bei Diesel- und Elektromotoren. Leichtkraftfahrzeuge Leermasse nicht mehr als 350 kg.

Mindestalter 16 Jahre

LKW Lastkraftwagen

Alle LKW-Klassen

Jeder, der nach dem 10.09.09 eine LKW-Klasse erwirbt, muss, um gewerblich fahren zu dürfen, eine Grundqualifikation erwerben.
Anschließend gilt eine Weiterbildungspflicht, die in einem 5-Jahreszeitraum 35 Stunden umfassen muss.

Klasse C1

Kraftwagen über 3,5 t z.G. bis max. 7,5 t z.G.,

max 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, Anhänger bis 750 kg z.G.
-> gilt befristet bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Untersuchung

Mindestalter 18 Jahre

Voraussetzung ist die Klasse B, bzw. deren bestandene theoretische und praktische Prüfung

Klasse C1e

Züge, deren Zugfahrzeug max. 7,5 t z.G. beträgt und Anhänger über 750 kg z.G.

-> Züge bis 12 t z.G., wobei das z.G. Anhänger nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges
-> gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger erst ab 21 Jahre
-> befristet bis 50. Lebensjahr, dann alle 5 Jahre Untersuchung

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse C1 erforderlich, bzw. bestandene Prüfung Klasse C1 in Theorie und Praxis, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse BE fahren und Fahrzeuge der KLasse D1E, sofern man KLasse D1 besitzt, DE sofern man Klasse D besitzt

Klasse C

Kraftwagen über 3,5 t z.G., bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz, Anhänger bis 750 kg z.G.

-> unter 21 Jahren ist die gewerbliche Güterbeförderung nur bis 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger erlaubt
-> befristet gültig für 5 Jahre, d.h. alle 5 Jahre erneute Untersuchung

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich bzw. bestandene Prüfung Klasse B in Theorie und Praxis.
Außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse C1 fahren

Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.

Klasse CE

Lastzüge und Sattelzüge

-> unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. einschließlich Anhänger
-> auf 5 Jahre befristet gültig, d.h. alle 5 Jahre erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse C erforderlich bzw. bestandene Prüfung Klasse C in Theorie und Praxis.
Außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D fahren.

Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.

Personenbeförderung Busse etc.

Alle BUS-Klassen

Jeder, der nach dem 10.09.08 eine BUS-Klasse erwirbt, muss, um gewerblich fahren zu dürfen, eine Grundqualifikation erwerben.
Anschließend gilt eine Weiterbildungspflicht, die in einem 5-Jahreszeitraum 35 Stunden umfassen muss.

Klasse D1

Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze außer Fahrersitz, sowie Anhänger bis 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung

Klasse D1e

Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg z.G.

-> Züge bis 12 t z.G., wobei das z.G. des Anhängers nicht größer sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse D1 erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse BE, sowie C1E fahren, sofern C1 vorhanden ist

Klasse D

Omnibusse über 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klasse C1 fahren.

Diese Maßnahme ist mit Bildungsgutschein förderbar.

Klasse DE

Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg z.G.

-> auf 5 Jahre befristet, dann erneute Untersuchung und Führerscheinverlängerung

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse D erforderlich, bzw. deren bestandene Theorie- und Praxisprüfung, außerdem darf man auch Fahrzeuge der Klassen BE, D1E, sowie C1E fahren, sofern C1 vorhanden ist